! Offener Brief an ALLE, bitte teilen und verbreiten !

Manfred Meier
44649 Herne
Rathausstr.36
Tel. 023256427985
Mobil: 01748698361
! Offener Brief an ALLE, bitte teilen und verbreiten !

Herne, den 19.5 2014
Betr.: Gesundheitsgefährdende Situation für Hartz IV-Betroffenen: Abgestellte Gasheizung im
Winter.

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
mir wurde im August. d. J. die Gaszufuhr für die Heizung aufgrund von ‚streitigen Rechtslagen’
mit dem JobCenter abgeschnitten. Dass ich nun in der Kälte ohne die Etagenheizung
bin, wider-spricht eindeutig dem Art 3 GG (Menschenwürde, worauf sich das JC explizit
beruft – (Anl. 1 – Schr. JC v. 06.11.13) sowie weiteren Rechtsvorschriften des SGB.
Ich versuchte nun, mittels provisorischer ‚Heizung‘ (Heizlüfter) ein Zimmer auf ca. 16 / 17 °C
zu temperieren, Bad, Küche bleiben kalt. Durch diese provisorische Situation drohen mir
neben gesundheitlichen Schäden nun auch existenzielle, da ich die hohen zusätzlichen
Stromkosten für die Strom ’heizung‘ nicht in der entstehenden Höhe ersetzt bekomme und
bald auch wieder eine Stromsperre folgen wird.
Da seine Situation immer bedrohlicher wird und ich im ‚ Verwaltungsdschungel ‘ wie gegen
Windmühlen kämpft, bitten ich Sie um Hilfe. Hinzu kommt, dass ich aufgrund verschiedener
Auseinandersetzungen mit den Behörden inzwischen sehr dünnhäutig geworden bin.
Zur Verdeutlichung einige kleine Ausschnitte – aus einem Wust von Verfahren und Problemen
– diese nur aus den letzten 2 Jahren.
Ich bin 54 Jahre alt und seit 2005 Jahren auf Hartz IV angewiesen.
2012 waren bei der Jahresrechnung für Strom und Heizung neben den monatlichen
Abschlägen Kosten in Höhe von ca. 1.450,– € aufgelaufen.
Während die Kosten für die Heizung in Höhe von ca. 1.000,– € vom JC anlässlich eines
Prozesses vor dem Sozialgericht in Gelsenkirchen übernommen wurden, wurden die
Stromkosten für den Betrieb der Heizung – trotz der Zusagen des Mitarbeiters der
Rechtsabteilung des JC vor Gericht – nicht übernommen. Kurze Zeit später wurde der Strom
durch die Stadtwerke gesperrt.
1. Stromsperre 2012
Ich hatte wegen der hohen Stromkosten einen Antrag auf Anerkennung von Stromkosten für
die Gasheizung als Anteil der Kosten für die Heizung gestellt. Die Gasheizung braucht nicht
nur für die Zündungen sondern v. a. für die dauernd in Betrieb befindliche Umwälzpumpe z. T. erheblich Strom.
Stromkosten sind grundsätzlich im Hartz IV-Satz in Höhe von ca. 30,00 mtl. enthalten und müssen vom Betroffenen selbst gezahlt werden.
Heizkosten müssen aber lt. Rechtsprechung in der tatsächlich anfallenden Höhe erstattet werden, sofern sie angemessen sind oder eine Minderung nicht möglich ist (BSG-Urteil aus 6/2012)! In der Regel werden sie – bei Vorliegen eines örtlichen Heizkostenspiegels danach oder bei Fehlen desselben nach einem bundesweiten Pauschalsatz 1,33 € pro qm / Monat erstattet.
Die Stadtwerke Herne als Energielieferant drohten in 2012 wegen der ausstehenden Kosten mit Strom-sperre. Vor dem Sozialgericht hatte der ‚Rechts-Mitarbeiter‘ des JC erklärt, dass die ausstehenden Kosten inzwischen angewiesen worden seien. Daraufhin war der Streitgegenstand für das Gericht entfallen. Es lag somit kein Anwendungsgrund vor. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter des JC eine Falschaussage gemacht hatte.
Problem 1: Das JC hatte lediglich die Kosten für die Heizungsnachforderungen erstattet, nicht aber die für den Strom. Das hatte der ‚Rechts-Mitarbeiter‘ des JC aber nicht erwähnt, sonst hätte zumindest über diesen Teilstreit das Gericht entscheiden müssen. Daraufhin erstattete ich gegen den ‚Rechts-Mitarbeiter‘ des JC Anzeige wegen Prozessbetrugs aufgrund von vorsätzlicher Falschaussage. Dieses Verfahren wurde eingestellt.
Problem 2: Mein Rechtsanwalt, den ich beauftragt hatte, erhielt daraufhin keine Kostenerstattung, da der Streitgegenstand aufgrund der Falschaussage entfallen war.
Problem 3: Die Stadtwerke sperrten mir den Strom.
Im Nachhinein musste mein Antrag auf Erstattung von Stromkosten für die Heizung als Heizkosten vom JC anerkannt werden. Mir wurde zwischenzeitlich der Strom wieder eingeschaltet. Ich vereinbarte mit dem JC, dass dieses den Stadtwerken nun einen erhöhten Abschlag von 20,00 € mtl. überwies, damit ich nicht wieder in eine solche Situation kommen würde.
Problem 3a: Mir waren durch die Stromabschaltung Lebensmittel verdorben. Weil er nicht kochen konnte, musste mich außer Haus mit warmen Speisen ernähren, was erheblich teurer war. Daraufhin beantragte ich beim Geschäftsführer des JC dafür Mehrkosten. Nachdem dieser mich am ersten Tag vertröstet hatte und mir auch am 2. Tag (Freitag) nicht helfen wollte – schließlich stand das Wochen-ende bevor – erklärte ich dass ich nicht gehen würde, bevor ich nicht Hilfe bekommen würde. Daraufhin rief der GF die Polizei und erteilte mir Hausverbot.
Das JC ist verpflichtet in Notlagen Betroffenen sofort zu helfen.
Über diese beiden Anträge wurde bis heute nicht entschieden, wogegen ich eigentlich wieder eine Klage wg. Untätigkeit stellen müsste! …
2013
2. Stromsperre obwohl keine Stromschulden vorlagen
Aufgrund der sehr hohen Heizkosten von ca. 150 € / mtl. – i. d. R. werden in Herne nur ca. 57 € im Monat an Heizkosten für eine Wohnung der Größe von Herrn M. erstattet – ordnete das JC eine ‚Besichtigung‘ meiner Wohnung an, u. a. a. um mein Heizverhalten zu überprüfen.
Ich hatte schon im Frühjahr dem JC schriftlich mitgeteilt, dass meine Wohnung im 2. Stock liege, von 3 Seiten Außenwände habe, der darüber liegende Dachboden nicht isoliert, sehr kalt und die darunter liegende Wohnung nicht regelmäßig bewohnt / beheizt sei. Aus diesem Grund hatte ich auch einen Gutachter vom JC gefordert, statt des regulären ‚Besuchs-Kontrolldienstes‘ des JC. (s. a. Anm. 1)
Daraufhin wurden mir die von den Stadtwerken geforderten Abschlagsvorauszahlungen für die Heizkosten ab 1. April 2013 von 160,00 auf 57,00 € mtl. wegen fehlender Mitwirkung gekürzt, was nach o. a. Angaben falsch war.
Aufgrund hoher Heizkostenrückstände schalteten die Stadtwerke nach entsprechenden Mahnverfahren den Strom ab.
Durch die ungerechtfertigte Stromabschaltungs-Aktion wurde ich zusätzlich gegenüber den aufmerksam gewordenen Nachbarn als säumiger Stromkunde hingestellt, was ja nicht zutraf.
Problem 4: Das JC teilte mir mit, ich möge diese offenstehende Heizkostendifferenz bei den Stadtwerken begleichen, und mtl. nun zusätzlich zu meinen laufenden Stromabschlagszahlungen von 67 € nochmals 100 € an die Stadtwerke entrichten.
Problem 4a: Bei derselben, für mich zuständigen JC-Gruppenleiterin hatte ich kurze Zeit zuvor einen Zusatzantrag wegen Mittellosigkeit gestellt, so dass diese wusste, dass es mir unmöglich war! Sie provozierte faktisch die Liefersperre der Stadtwerke!
Problem 4b: Ich befinde mich in einem Privatinsolvenzverfahren, was die zuständige Gruppenleiterin ebenfalls wusste!
Sie drängte mich zu einem Darlehen, dass obwohl sie über mein Insolvenzverfahren wusste. In diesem Fall hätte ich mich bei Abschluss weiterer Kredite strafbar gemacht. Die Gruppenleiterin teilte mir mit dass dieses ja niemand anderes erfahren würde…
Dieser Vorschlag könnte juristisch auch als „Aufforderung zum Kreditbetrug“ gewertet werden.
Sperre der Heizung (Gas)
Problem 5: Obwohl ich nun mit meinen Stromabschlagszahlungen aius 2012 mit ca. 75 € im Plus lag, schalteten die Stadtwerke mir den Strom erneut ab – allerdings wegen der 360,00 € Heizkostenforderungen Aufgrund verschiedenster Intervention wurde mir der Strom am 19.8.2013
wieder eingeschaltet, dafür aber die Gasuhr ausgebaut. 2 unabhängige Vertragsarten Abschläge(für Strom u. Heizung) dürfen nicht miteinander verrechnet werden und müssen einzeln ausgewiesen werden da die Gaskosten vom Jobcenter und Stromkosten von mir zu
tragen sind. Die Stadtwerke sahen dies zunächst anders, weil es sich nach ihrer Meinung um einen Kundenvertrag handele.
Problem 5a: Bei Ankündigung der Stromsperre durch Stadtwerke versuchte ich beim Amtsgericht Herne dagegen eine Einstweilige Anordnung zu erreichen. Diese wurde von der Richterin abgelehnt, mit der Begründung, dass er die Stadtwerke nicht an den Zähler zu lassen brauche, die Stadtwerke würden i. d. R. dann selbst eine solche Anordnung beantragen. (s. Anl. 2 – Schr. AG Herne v. 2.05.12).
Als nun 2 Stadtwerkemitarbeiter kamen, um den Strom zu sperren, wollte ich dies aufgrund des richterlichen Hinweises nicht zulassen. Da sich die Stadtwerkemitarbeiter bedroht fühlten, riefen sie die Polizei und sperrten mit polizeilicher Unterstützung die Stromzufuhr!
Problem 5b: Ich hatte aufgrund meiner erhöhten Stromvorauszahlungen ein Guthaben von 75 €. Diese zahlten die Stadtwerke unberechtigterweise an das JC zurück. Dieses Geld stand aber mir zu, weil die Vorauszahlungen aus den Regelleistungen überwiesen wurden.
Problem 6: Gegen die Liefersperre beantragte mein Anwalt eine einstweilige Anordnung vom 30. Okt. – Eing. beim Sozialgericht Gelsenkirchen am 4. 11. – die Widerherstellung der Gaszufuhr. Inzwischen sind in dieser gesundheitsgefährdenden Lage 8 Wochen vergangen – das Gericht hat trotzdem die Sache wohl nicht als eilbedürftig anerkannt, wie es bei EA i. d. R der Fall ist! Ich friere und habe kein warmes Wasser und kann mich bei diesen Temperaturen nur kalt duschen!
Problem 6a: Das JC strich mir nun wegen fehlender Nutzung der Heizung auch den(gekürzten) Heizkostenanteil mit der ‚Begründung‘: kein Gas, keine Heizkosten! Ich versuche z. Z. wie o. a. mit einem geliehenen Elektroheizlüfter ein Zimmer zu temperieren und fordere nun zumindest Kostenerstattung in Höhe von 300 € für den zusätzlichen Strom zum HEIZEN. Dies wurde auch wieder abgelehnt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich dies hätte beantragen müssen. Das JC ist verpflichtet, von den „Kunden“ nicht nur zu „fordern“ sondern sie auch über ihre Ansprüche zu informieren. Dem ist das JC nicht nachgekommen!
Andere Auseinandersetzungen mit dem JC
Problem 7: Ich hatte verschiedentliche Unterlagen beim JC abgegeben und forderte schriftliche Eingangsbestätigungen, weil in der Vergangenheit Unterlagen nicht mehr im JC aufgefunden wurden. Die schriftlichen Eingangsbestätigungen wurden mir mehrfach nachweislich verweigert. (Hierzu ist das JC verpflichtet) Ich könne die Unterlagen per Einschreiben schicken, wurde mir mitgeteilt. Dass das aber jedes Mal ca. 4 € incl. Rückschein kosten würde, interessierte niemanden beim JC, obwohl bekannt war, dass ich mittellos war.
Aufgrund verschiedener ‚schlechter‘ Erfahrungen mit dem JC, insbesondere unterschiedlicher Aussagen / Darstellungen nahm ich irgendwann eine Filmkamera für meine ‚Nachweissicherung‘ mit.
Verschiedene Video-Dokumente veröffentlichte ich anschließend im Internet mit Namennennung der Mitarbeiter in der Hoffnung, dass nun korrekt gearbeitet und beschieden würde. Ich schilderte auf
Flugblättern in der Öffentlichkeit meine Probleme mit dem JC, dem Oberbürgermeister und dem Stadtwerkevorstand.
Ich hatte im Vorfeld auch den Oberbürgermeister angeschrieben, weil dieser als Mitträger des JC solche z. T. recht problematischen Handlungsweisen nicht abstellte. Der OB antwortete erst, nachdem ich beim RP eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte. Weil der OB auch nicht half, die offensichtlichen Fehlentscheidungen zu beheben, veröffentlichte ich auch den OB und den Vorstand der Stadtwerke als Mitverantwortliche.
Problem 7a: Aufgrund einer Strafanzeigen wurde meine Wohnung durchsucht und mein PC mit Festplatte, Spypen, sowie die Videokamera (auf der sich nichts befand) zur Beweissicherung im Sommer mitgenommen. Mir wurde vom Gericht mitgeteilt, dass ich diese Sachen in ca. 4 Wochen
wiederbekommen würde. Nach 4 Wochen teilte man mir auf meine Anfrage mit, das ich mich wohl noch 4 Wochen gedulden müsse, da die Auswertung noch nicht beendet sei. Inzwischen wurde mir auf erneute Anfrage mitgeteilt, dass die einbehaltenen Gegenstände bis zur Hauptverhandlung einbehalten würden!
Ich habe all meine Dokumente und andere Unterlagen auf dem PC /externe Festplatte gespeichert, so dass ich nun Schwierigkeiten habe, meine Darstellungen zu belegen!
Dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft sehe ich als rechtlich äußerst fragwürdig an. Zur Beweissicherung hätte die STA mit geringem Aufwand die Festplatte kopieren können. Wie es scheint, hilft die STA hier mit, dass ich meine Rechte nicht mehr wahrnehmen kann.
Nicht zuletzt zeigen Veröffentlichungen, dass ca. 60 % der Entscheidungen der JC vor Gericht als falsch anerkannt werden. Wie viele aber – aus welchen Gründen nicht in der Lage sind – ihre Rechte einzuklagen, bleibt in diesen Veröffentlichungen unberücksichtigt.
Das JC ist nicht bereit, anders als mit dieser harten Haltung zu entscheiden. Die Verantwortlichen sitzen im Warmen (auch bei Gericht) und scheinen mich spüren lassen zu wollen, wie man mit weniger angepassten / widerspenstigen ‚Kunden‘ umgehen kann.
Ein solches Handeln ist u. E. nicht nur grundgesetzwidrig sowie aufgrund normaler Gesetzesvorschriften, des BSG Urteils aus 6/2013 und aus ethischen Gründen inakzeptabel – und würde m E. den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen.
Bitte helfen Sie, dass ich nicht noch mehr in eine Situation komme, die mich zu unüberlegten Handlungen im Affekt verleiten könnte. Ich bin psychisch und physisch am Ende und brauche dringend Hilfe.
Manfred Meier

Über manfredmeier

Hallo, ich erstelle gerade eine Hp wo du einiges über mich erfährst.
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